Robert van Gulik
ISBN 9783257217681
Diesmal hat Richter Di in seinem Amtsbezirk an der Grenze
des Chinesischen Reichs alle Hände voll zu tun: in einem antiken Kästchen
taucht ein Hilferuf einer Frau auf. Nur ein übler Scherz? Könnte man meinen,
wenn die Verfasserin nicht seit einem halben Jahr verschwunden wäre. Hatte sie
einen heimlichen Geliebten? Und hat der etwas mit dem Goldschatz zu tun, der
etwa zeitgleich gestohlen wurde?
Dann wird in einem verlassenen buddhistischen Tempel
außerhalb der Stadt eine geköpfte Leiche gefunden. Zuerst scheint zumindest
dieser Fall klar: Mord im Vollrausch, denn das Opfer war stark alkoholisiert mit
einem ebensolchen Saufkumpan unterwegs zum Tatort gesehen worden. Dieser gesteht
rasch, neben dem Toten erwacht zu sein, kann sich aber an nichts weiter
erinnern. Doch Di entdeckt bald, dass die Rekonstruktion des Tathergangs nicht
so einfach ist: der Kopf der Leiche passt nicht zum Körper, es gibt also nicht
ein Opfer, sondern zwei. Ist an den Gerüchte, dass es im alten Tempel spukt,
etwas dran? Oder versucht hier jemand, ein perfides Verbrechen zu vertuschen?
Dieser zweite Mord sieht nämlich nicht nach der Tat eines Trunkenbolds aus...
Wieder ermittelt Di in sehr unterschiedlichen Fällen, doch es ist
für den Leser früher als bei anderen Richter-Di-Romanen klar, dass diese
zusammengehören müssen. Auch sind die Figuren aufgrund der Fülle an Ereignissen
und der Kürze des Buchs etwas weniger gut ausgearbeitet als im letzten Band, den ich gelesen habe. Dafür sorgen ständig neue Informationen dafür, dass die
Spannung konstant erhalten bleibt und man bis zum Schluss miträtseln kann. Sehr
schön fand ich auch, dass man in diesem Band einen Einblick in Dis
Familienleben bekommt. Gerade solche Szenen, die auf europäische Leser im
ersten Moment befremdlich wirken, lassen das Alte China wieder lebendig werden.
Auch das nicht immer einfache Nebeneinander von Konfuzianismus und Buddhismus oder
das Zusammentreffen von Chinesen und Tataren in einer Grenzstadt sind Themen, die
dem Krimi Tiefe über den bloßen Unterhaltungswert hinaus verleihen.
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