Google+ Julias Buchblog: E-Books sind keine Kulturgüter?

Mittwoch, 10. Februar 2016

E-Books sind keine Kulturgüter?

Mit Befremden habe ich soeben eine Meldung über das neuste Urteil des Bundesfinanzhofs zu E-Books zur Kenntnis genommen. Im Gerichtsfall geht es darum, dass für E-Books weiterhin der erhöhte Mehrwertsteuersatz von 19% gilt, während er für Bücher in gedruckter Form nur 7% beträgt. Die Details (Abrechnung der Nutzungsrechte für Bibliotheken) sind hier belanglos, aufgefallen ist mir aber folgender Satz aus der Urteilsbegründung: "... "Bücher" setzt einen physischen Träger voraus, auf dem das Buch materialisiert ist..." Digitale Medien sind also keine Bücher, weil es keinen eindeutigen Träger gibt. Da der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7% aber gezielt für die Förderung von Kulturgut eingerichtet wurde, heißt das also im Umkehrschluss, dass E-Books nicht nur keine Bücher, sondern auch keine Kulturgüter sind?! He Leute, kommt endlich im 21. Jahrhundert an! Ja, die bürokratischen Mühlen mahlen langsam, aber sooo neu sind E-Books nun auch nicht mehr...

3 Kommentare:

  1. Hmm, ich frage mich, warum das erst jetzt kommt, da der Gerichtshof der Europäischen Union das schon am 5. März 2015 entschieden hat, dass das nicht mit den europäischen Mehrwertsteuerrichtlinien vereinbar ist ;) Hmm, sogar direkt mit einer ähnlichen Begründung...
    Aber, selbst, wenn die beiden Bucharten nicht beide den ermäßigten Steuersatz haben (dank EU Richtlinien), muss beim eBook ja auch die Buchpreisbindung eingehalten werden, welche nach deren Paragraph eins "[d]as Gesetz [...] dem Schutz des Kulturgutes Buch [dient]".
    Nun, an sich ist das eBook also auch ein Kulturgut, dank der Steuerrichtlinien jedoch nicht dazu fähig auf den ermäßigten Steuersatz gesetzt zu werden.

    AntwortenLöschen
  2. Das Kulturgut ist das Printprodukt selbst, nicht die Geschichte im Buch. Die Buchpreisbindung ist zum Schutz der Läden da, die dieses Kulturgut vertreiben - also damit auch kleine Buchhandlungen eine Chance haben, zu überleben und dafür, dass sich theoretisch jeder überall ein Buch leisten kann. Ein E-Book ist eine Datei, kein physischer Träger, wie oben schon steht. Das ist schon richtig so. Ich glaube, du steigerst dich da ein wenig rein in dem Post :)

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ich verstehe nur nicht, warum ein Bündel Papier als Kulturgut zählt, wenn die Geschichte darauf offenbar irrelevant ist. Warum sollte sich jeder gedruckte Bücher leisten können, aber die E-Books nicht? Letztlich ist für den Kunden ja doch hauptsächlich der Inhalt entscheidend, nicht nur die Form. Und dass die Buchpreisbindung vor allem die Buchhandlungen schützen soll, stimmt zwar, ist aber bei der Frage nach dem Mehrwertsteuersatz irrelevant.

      Löschen